Ob bei einer Feier, bei einer kulturellen Veranstaltung oder sogar dem Geschäftsessen: Die Anwesenheit schöner Frauen ist vielen Männern sehr wichtig. Und so verwundert es nicht, dass vom niedrigsten Rotlichtmilieu bis hin zur edlen Escort-Begleitung ein breites Spektrum an Damen bereitsteht, um im passenden Augenblick ihren Einsatz zu haben. Das mag mitunter gut bezahlt sein, geschieht im Regelfall aber nicht ganz freiwillig. Insbesondere osteuropäische, asiatische oder afrikanische Frauen werden ihrer Heimat entrissen und in den westlichen Ländern zur Prostitution gezwungen. Das Leben der Auserwählten ist dabei von Angst und psychischem Druck geprägt und vielfach ist nicht klar, ob und wann dieses Martyrium endet. Den staatlichen Behörden sind indessen die Hände gebunden.
Frauenhandel ist eine Straftat
Zwar gibt das deutsche Strafgesetzbuch eine sehr klare Auskunft darüber, was einen Täter erwartet, der mit Frauen handelt, sie zwangsweise verschleppt oder ihre sexuelle Leistung ausbeutet. Bis zu zehn Jahren kann er in das Gefängnis gehen – wenn er erwischt wird. Und gerade daran scheitern die Behörden vielfach noch. Denn im Zweifelsfalle lassen sich nur sehr wenige Damen finden, die gegen ihren Zuhälter aussagen. Tun sie es doch, so straft sie ihr Peiniger nicht selten mit entstellenden Schlägen oder nimmt ihnen gar das Leben oder das ihrer Angehörigen. Daher ist es nur verständlich, dass sich die Frauen oft klaglos ihrem Schicksal hingeben und keinerlei Auswege sehen.
Offene Grenzen als Problem
Als hohe Hürde muss dabei die Öffnung der Nationen untereinander gesehen werden. So fallen immer mehr Kontrollen an den Grenzen weg. Vielfach können diese überquert werden, ohne dass dem Auto oder seinen Insassen ein genaueres Augenmerk gewidmet wird. Dem Menschenhandel sind dadurch natürlich alle Möglichkeiten geöffnet: Wer eine Frau etwa in Polen, der Ukraine oder der Tschechischen Republik verschleppt, kann sie innerhalb Europas in vielen Ländern unterbringen, ohne auch nur einmal an einer Grenze kontrolliert worden zu sein. Für die staatlichen Behörden ist es somit schwer, dem Frauenhandel das Handwerk zu legen. Doch es gibt zudem noch andere Hindernisse, die das Aufspüren der Damen erheblich erschweren.
Die Suche wird beschränkt
Trotz geöffneter Grenzen findet eine Fahndung nach vermissten Frauen häufig nur in ihrem Heimatland statt. So geben ihre Angehörigen oder Freunde meist früher oder später eine Vermisstenanzeige auf, da das Schicksal der betroffenen Dame ungewiss ist. In den meisten Fällen erstreckt sich die Suche nach ihr aber einzig innerhalb der Landesgrenzen. Eine Fahndung, die sich ebenfalls auf die Nachbarländer oder sogar den gesamten Kontinent ausdehnt, bleibt nur allzu oft aus. Die Erfolgschancen stehen daher sehr gering und den staatlichen Behörden wird die Arbeit nicht eben erleichtert. Vielfach sind solche Fälle ohne die Mithilfe von Zeugen auch nur schwerlich zu lösen. Gerade im Sinne der ausgebeuteten Damen sollte aber genauer hingeschaut werden.
Wie kann der Einzelne helfen?
Häufig ist es nicht einmal nötig, den Rotlichtbereich einer Stadt aufzusuchen und dort zu fahnden. Täter, die Damen zwangsweise zur Prostitution zwingen, lassen diese nicht selten in einer Wohnung leben, die für mehrere Frauen genutzt wird. Auffällig dabei ist es, dass diese sich nicht frei bewegen dürfen, nur sehr selten im Treppenhaus oder dem Hinterhof zu sehen sind und sich insgesamt sehr unauffällig verhalten. Meist verlassen sie die Wohnung zu festen Zeiten am Abend, befinden sich dabei aber in Begleitung ihrer Zuhälter. Wer so etwas entdeckt, sollte direkt die staatlichen Behörden informieren und mit seinen Aussagen helfen, den Fall aufzuklären.